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Abgeschlossenheit

Der Begriff „Abgeschlossenheit" ist ein Begriff aus dem Bauwesen und bedeutet, dass Räumlichkeiten innerhalb eines Hauses oder eines Gebäudes baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und zudem auch einen eigenen Zugang haben, den man abschließen kann. Es besteht sogar ein formales Erfordernis, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Hierbei wird eine sog. Abgeschlossenheitserklärung von der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Regel dem Bauaufsichtsamt, ausgestellt. Diese Bescheinigung richtet sich nach den Angaben des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG. Im Jahre 1992 hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe entschieden, dass Wohnungen in bestehenden Gebäuden auch dann als abgeschlossen gelten, wenn Trennwände und Trenndecken nicht den einzelnen Anforderungen des Bauordnungsrechts der verschiedenen Bundesländer gerecht werden. Ausschlaggebend für eine Abgeschlossenheit ist also immer, dass die Wohnung tatsächlich von anderen Räumlichkeiten eines Hauses getrennt liegt und über alle Einheiten verfügt, die für eine eigene Haushaltsführung notwendig sind. Befindet sich beispielsweise die Kocheinheit oder die sanitären Anlagen außerhalb der Wohnung, gilt diese als nicht abgeschlossen. Wichtig ist diese Unterscheidung bei der Vermietung von Wohnungen innerhalb eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Bei vielen Häusern, die als Einfamilienhaus gelten, sind im Obergeschoss sog. Einliegerwohnungen untergebracht. Um als Einliegerwohnung zu gelten, darf es sich hierbei nicht um einen angeschlossene Wohnung handeln. Da jedoch Einliegerwohnungen kaum mehr als nicht abgeschlossene Wohneinheit vermietet werden können, sind typische Einliegerwohnungen kaum noch zu finden. Somit handelt es sich in diesem Fall, rein steuerrechtlich gesehen, ebenfalls um ein Zweifamilienhaus. Neben dem nicht abgeschlossen sein, muss bei einem heutigen Neubau einer Einliegerwohnung auch der Finanzplan und die jeweiligen Ausgaben direkt auf die Einliegerwohnung aufgeteilt werden. D.h. es muss im Grunde zwei Finanzierungen geben, um vom Finanzamt als Einliegerwohnung anerkannt zu werden.