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Abgeschlossenheit
Der Begriff „Abgeschlossenheit" ist ein Begriff aus dem Bauwesen und bedeutet, dass
Räumlichkeiten innerhalb eines Hauses oder eines Gebäudes baulich von anderen
Wohneinheiten getrennt sind und zudem auch einen eigenen Zugang haben, den man
abschließen kann. Es besteht sogar ein formales Erfordernis, wenn eine Mietwohnung in eine
Eigentumswohnung umgewandelt wird. Hierbei wird eine sog. Abgeschlossenheitserklärung
von der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Regel dem Bauaufsichtsamt,
ausgestellt. Diese Bescheinigung richtet sich nach den Angaben des
Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG. Im Jahre 1992 hat der gemeinsame Senat der
obersten Gerichtshöfe entschieden, dass Wohnungen in bestehenden Gebäuden auch dann als
abgeschlossen gelten, wenn Trennwände und Trenndecken nicht den einzelnen
Anforderungen des Bauordnungsrechts der verschiedenen Bundesländer gerecht werden.
Ausschlaggebend für eine Abgeschlossenheit ist also immer, dass die Wohnung tatsächlich
von anderen Räumlichkeiten eines Hauses getrennt liegt und über alle Einheiten verfügt, die
für eine eigene Haushaltsführung notwendig sind. Befindet sich beispielsweise die
Kocheinheit oder die sanitären Anlagen außerhalb der Wohnung, gilt diese als nicht
abgeschlossen. Wichtig ist diese Unterscheidung bei der Vermietung von Wohnungen
innerhalb eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Bei vielen Häusern, die als Einfamilienhaus
gelten, sind im Obergeschoss sog. Einliegerwohnungen untergebracht. Um als
Einliegerwohnung zu gelten, darf es sich hierbei nicht um einen angeschlossene Wohnung
handeln. Da jedoch Einliegerwohnungen kaum mehr als nicht abgeschlossene Wohneinheit
vermietet werden können, sind typische Einliegerwohnungen kaum noch zu finden. Somit
handelt es sich in diesem Fall, rein steuerrechtlich gesehen, ebenfalls um ein
Zweifamilienhaus. Neben dem nicht abgeschlossen sein, muss bei einem heutigen Neubau
einer Einliegerwohnung auch der Finanzplan und die jeweiligen Ausgaben direkt auf die
Einliegerwohnung aufgeteilt werden. D.h. es muss im Grunde zwei Finanzierungen geben, um
vom Finanzamt als Einliegerwohnung anerkannt zu werden.